Der Atemschutzbeauftragte ist für die
Instandhaltung der Atemschutzgeräte, die damit verbundene
Verwaltung, sowie für die Weiterbildung der
Atemschutz-Geräteträger in der Wehr
zuständig.
Um den Fachbereich des Atemschutzbeauftragten
ausüben zu können muss man an der Feuerwehr- und
Zivilschutzschule Steiermark in Lebring
den
Lehrgang für Atemschutzgeräteträger
Lehrgang für Atemschutzwarte
erfolgreich absolviert haben.
Atemschutzgeräte kommen bei
Bränden und Unfällen mit chemischen Substanzen, wo
Brandgase, Rauch sowie ätzende und giftige Stoffe auftreten,
zum Einsatz.
Die Zahl der ausgebildeten Atemschutz-Geräteträger
soll – je nach örtlichen Verhältnissen
– zwei- bis dreimal so groß sein, wie die Anzahl
der vorhandenen Atemschutzgeräte. Die FF Farrach besitzt 6
Geräte der Type PA 94 und es stehen der Wehr insgesamt 21
Atemschutz-Geräteträger zur Verfügung.
Für die Ausübung der Tätigkeit eines
Atemschutz-Geräteträgers müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt werden:
Alter:
nicht jünger als 18 Jahre, nicht älter als 60 Jahre
Ausbildung:
Lehrganges für Atemschutz-Geräteträger
Körperliche
Eignung:
Ärztlich festgestellte Tauglichkeit
Da das Tragen von Atemschutzgeräten ein
erhöhtes Ausmaß an körperlicher
Leistungsfähigkeit voraussetzt, ist eine spezielle
ärztliche Untersuchung (AKL-Test) für den
Atemschutz-Geräteträger erforderlich. Dieser besteht
aus einem Atmungs-Kreislauf-Leistungs-Test
und aus einem abschließenden ärztlichen Attest,
unter Verwendung eines Prüfungsbogens, welches auch im
Feuerwehrpass eingetragen wird.
Atemschutztechnische Ausrüstung:
Schwerer Atemschutz:
Um bei Bränden
und bei vergifteter Atmosphäre ohne Gefährdung
der eigenen Sicherheit vorgehen zu können stehen der FF
Farrach
6 Stk. schwere Atemschutzgeräte zur Verfügung.
Ein Atemschutzgerät besteht aus einem Pressluftatmer 300bar
und aus einer Atemschutzpanoramamaske.
Die im Pressluftatmer bevorratete Luft reicht ca. für eine
Einsatzzeit
von 20 bis 30 min.
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Bodyguard:
Jedes
Atemschutzgerät der FF Farrach verfügt über
einen Bodyguard auch Totmannwarner genannt. Dieses Gerät ist
für die Sicherheit des Atemschutzträgers von
großer Wichtigkeit, dem Geräteträger stehen
Funktionen wie Außentemperatur und noch verfügbare
Einsatzzeit sowie ein Notalarm, den der Träger entweder bei
körperlich Unbehagen selbst auslösen kann oder wenn
der Geräteträger z.B. Bewusstlos am Boden liegt
schlägt das Gerät selbstständig Alarm und
weißt somit die Kollegen auf ein akute Notsituation hin.
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Atemschutzüberwachungsgerät:
Mit dem Atemschutzüberwachungsgerät kann der
Gruppenkommandant oder der Maschinist den Atemschutztrupp
zusätzlich noch von außen überwachen. Diese
Tafel wird nach
abziehen des Schlüssel vom Bodyguard durch einstecken in diese
aktiviert. Danach wird von der Person die die
Außenüberwachung
übernimmt der Startdruck und die Startzeit eingetragen. Somit
kann
vorausberechnet werden, wann der Trupp zurückkehren muss
bzw. wie lange der Trupp im Einsatz stehen darf. Des Weiteren wird
ein Notsignal abgegeben wenn der Trupp zurückkehren muss.
Auf der Atemschutzüberwachungstafel können bis zu 3
Trupp gleichzeitig verwaltet und überwacht werden.
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Handfunkgeräte:
Diese
Handfunkgeräte dienen zur tragbaren Kommunikation im Einsatz
für
den Atemschutztrupp. Dahingehend das die FF Farrach über einen
eigenen Funkkanal verfügt, wird während eines
Atemschutzeinsatzes nur über den Kanal 3 gefunkt, somit kann
ein ruhiges und sicheres Arbeiten für den Trupp
gewährleistet werden.
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