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Vorwort des Kommandanten

Atemschutzbeauftragter
HBM Horst Galler

Der Atemschutzbeauftragte ist für die Instandhaltung der Atemschutzgeräte, die damit verbundene Verwaltung, sowie für die Weiterbildung der Atemschutz-Geräteträger in der Wehr zuständig.

Um den Fachbereich des Atemschutzbeauftragten ausüben zu können muss man an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark in Lebring den Lehrgang für Atemschutzgeräteträger Lehrgang für Atemschutzwarte erfolgreich absolviert haben.

Atemschutzgeräte kommen bei Bränden und Unfällen mit chemischen Substanzen, wo Brandgase, Rauch sowie ätzende und giftige Stoffe auftreten, zum Einsatz.
Die Zahl der ausgebildeten Atemschutz-Geräteträger soll – je nach örtlichen Verhältnissen – zwei- bis dreimal so groß sein, wie die Anzahl der vorhandenen Atemschutzgeräte. Die FF Farrach besitzt 6 Geräte der Type PA 94 und es stehen der Wehr insgesamt 21 Atemschutz-Geräteträger zur Verfügung.
Für die Ausübung der Tätigkeit eines Atemschutz-Geräteträgers müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Alter:                                 nicht jünger als 18 Jahre, nicht älter als 60 Jahre
Ausbildung:                         Lehrganges für Atemschutz-Geräteträger
Körperliche Eignung:           Ärztlich festgestellte Tauglichkeit

Da das Tragen von Atemschutzgeräten ein erhöhtes Ausmaß an körperlicher Leistungsfähigkeit voraussetzt, ist eine spezielle ärztliche Untersuchung (AKL-Test) für den Atemschutz-Geräteträger erforderlich. Dieser besteht aus einem Atmungs-Kreislauf-Leistungs-Test und aus einem abschließenden ärztlichen Attest, unter Verwendung eines Prüfungsbogens, welches auch im Feuerwehrpass eingetragen wird.

Atemschutztechnische Ausrüstung:


Schwerer Atemschutz:

Um bei Bränden und bei vergifteter Atmosphäre ohne Gefährdung
der eigenen Sicherheit vorgehen zu können stehen der FF Farrach
6 Stk. schwere Atemschutzgeräte zur Verfügung.
Ein Atemschutzgerät besteht aus einem Pressluftatmer 300bar
und aus einer Atemschutzpanoramamaske.
Die im Pressluftatmer bevorratete Luft reicht ca. für eine Einsatzzeit
von 20 bis 30 min.

Bodyguard:

Jedes Atemschutzgerät der FF Farrach verfügt über einen Bodyguard auch Totmannwarner genannt. Dieses Gerät ist für die Sicherheit des Atemschutzträgers von großer Wichtigkeit, dem Geräteträger stehen Funktionen wie Außentemperatur und noch verfügbare Einsatzzeit sowie ein Notalarm, den der Träger entweder bei körperlich Unbehagen selbst auslösen kann oder wenn der Geräteträger z.B. Bewusstlos am Boden liegt schlägt das Gerät selbstständig Alarm und weißt somit die Kollegen auf ein akute Notsituation hin.

Atemschutzüberwachungsgerät:


Mit dem Atemschutzüberwachungsgerät kann der
Gruppenkommandant oder der Maschinist den Atemschutztrupp
zusätzlich noch von außen überwachen. Diese Tafel wird nach
abziehen des Schlüssel vom Bodyguard durch einstecken in diese
aktiviert. Danach wird von der Person die die Außenüberwachung
übernimmt der Startdruck und die Startzeit eingetragen. Somit kann
vorausberechnet werden, wann der Trupp zurückkehren muss
bzw. wie lange der Trupp im Einsatz stehen darf. Des Weiteren wird
ein Notsignal abgegeben wenn der Trupp zurückkehren muss.
Auf der Atemschutzüberwachungstafel können bis zu 3 Trupp gleichzeitig verwaltet und überwacht werden.

Handfunkgeräte:

Diese Handfunkgeräte dienen zur tragbaren Kommunikation im Einsatz für
den Atemschutztrupp. Dahingehend das die FF Farrach über einen eigenen Funkkanal verfügt, wird während eines Atemschutzeinsatzes nur über den Kanal 3 gefunkt, somit kann ein ruhiges und sicheres Arbeiten für den Trupp gewährleistet werden.


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